Wie erfolgt nun die Förderung/Bezuschussung von kurzfristig geplanten Jugendaktionen?
Finanzielle Aufteilung:
Durch die Aufteilung des hier vorgesehenen Budgets in zwölf gleiche Teile wird sichergestellt, dass eine Förderung monatlich über das gesamte Jahr hinweg ausgeschüttet werden kann.
Werden in einem Monat nicht alle zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abgerufen, werden diese bis Dezember des Jahres dem Budget des Folgemonats beigefügt.
Am Jahresende werden nicht abgerufene finanzielle Mittel im Folgejahr neu aufgeteilt.
Voraussetzung zur Förderung:
Es werden nur Maßnahmen unterstützt, die ausschließlich für Ochtruper Kinder und Jugendliche organisiert und von keiner anderen Organisation finanziell gefördert werden.
Die Maßnahme muss für mind. 10 Kinder oder Jugendliche durchgeführt werden.
Für jedes(n) teilnehmende(n) Kind oder Jugendlichen müssen mindestens 10 Euro an Fixkosten anfallen. Fixkosten sind Transfer, Eintrittsgelder, Leihgebühren etc.. Nicht zu den Fixkosten gehören Ernährungskosten.
Höhe der Förderung:
Gefördert wird die Maßnahme mit 2 Euro pro Teilnehmer.
Hierzu wird für sieben Kinder ein Betreuer einberechnet.
Auszahlungsmodus:
Die Förderung wird ausschließlich nach erfolgter Maßnahme und nur bis zum Ende des monatlichen Budgets ausgezahlt.
Ein Foto der Maßnahme ist mit dem formlosen Auszahlungsantrag dem JUFO zuzustellen.
Der formlose Antrag muss enthalten:
Um mit einer finanziellen Förderung planen zu können, wird eine Vorabinformation empfohlen.
Kontaktaufnahme für Antrag:
Haben sie Ideen für förderungswürdige Jugendmaßnahmen so nehmen sie bitte mit uns Kontakt auf. Entweder über unser Kontaktformular oder per Mail an kontakt@jufo-ochtrup.de.